• 038231 - 27 40
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VC

erste Reihe direkt am Wasser – erholsamer geht es fast nicht!

Sie suchen ihr Lieblingsplatz am Wasser?

Mit Ihrem Reisemobil stehen Sie bei uns direkt am Wasser und das mitten in der Stadt Barth.

Ob für nur eine Nacht oder als „Stützpunkt“ ist auf unserem VINETA CARAVANING-Areal mit bis zu 70 frei-auszuwählenden Stellplätzen an alles für die notwendige Infrastruktur einer Camper-Crew gedacht. Eine notwendige Vorab-Reservierung ist nicht notwendig oder gewollt. Kommen Sie einfach vorbei und suchen Sie sich den Platz aus, den SIE wollen – feste Vorgaben an Stellflächennutzung und deren Beschränkung überlassen wir anderen.

Hier soll man noch richtig Campen können – natürlich mit dem respektvollen und fairen Umgang zu den Nachbarn. Neben kostenfreien Strom-, WLAN- und Abwasserentsorgung steht Ihnen unser Waschhuss mit sehr großzügige Sanitärkabinen und hochwertiger Ausstattung zur Verfügung. Natürlich hoffen wir, dass auch Sie diese so pflegen, als wäre es Ihre Eigenen - der Nächste wird es Ihnen danken, da er ja auch nett und sauber Duschen möchte. Für Ihre Urlaubswäsche stehen Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung. Selbstverständlich ist eine Frischwasserversorgung für Ihr Womo per Chipkartensystem vor Ort nutzbar.

Hunde werden sich freuen, auf un

serer Wiese sich die Beine vertreten zu können, aber bitte immer an die Entsorgung denken – auch die Zweibeiner nutzen diese Flächen und die Zeit der Tretmienen ist doch vorbei J.

Unser Klön-Snack (Check In) wird Ihnen neben morgendlichen frischen Brötchen und Kaffee auch tagsüber Angebote für den kleinen Hunger zwischendurch anbieten können – unsere neuen Strandkörbe laden zum Verweilen und ausruhen ein. Natürlich darf am Abend auch das ortsübliche „Einlaufbier“ nicht fehlen.

Als Komplett-Yachtausstatter haben wir in unserem Laden so einiges, was den Camper erfreuen wird. Neben Gasflaschen, Tauwerk, Angelausrüstung, Geschirr und Kleidung bieten wir natürlich auch andere Möglichkeiten, Ihrem Bedarf an Souvenirs und sonstigen Zubehör zu decken. Kommen Sie doch einfach mal rein und stöbern rum.

Bei „schlechtem“ Wetter, was es gemäß der Einheimischen nicht gibt, lädt unser eigenes Windjammer Museum mit einer der weltweit größten Ausstellung von Kapitänsbilder und Dioramen aus einer privaten Sammlung zum Verweilen ein, sodass keine Langeweile aufkommen sollte! Wer dann nachmittags Lust auf Kaffee und köstlichen Kuchen hat, ist dort immer gut aufgehoben – vielleicht wird sich unser Herr Koppehele auf nettes Bitten hin als Museumkurator und absoluter Spezialist für die Zeit der Windjammer auch noch mit einer geschichtlichen Anekdote unterhalten können - Fragen schadet nie !

Auch ist der Stadthafen und die Innenstadt binnen weniger als 5 Gehminuten zu erreichen, sodass Ihnen auch hier ein kleiner Kultur-, und/oder Einkaufsbummel den Urlaub in Barth die erwünsche Erholung und hoffentlich auch Freude bringen und Sie zum Wiederholungstäter werden lassen wird.

Sollten Sie evtl. sogar die Einlagerung Ihres „Schätzchens“ im Winter suchen, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen – auf unseren Außenflächen, bzw. in mehr als 3 Kalt- und Warmhallen mit über 7.000m² könnten Sie Ihr Wohnmobil oder Wohnwagen bei uns vor Wind und Wetter geschützt unterstellen, sodass Sie im Frühjahr mit Freude Ihre Tour von hier aus Fortführen könnten.

Lageplan

Preisliste SAISON 2024

geöffnet ab dem 13. April - 31. Oktober 2024 (Zutritt je nach Wetterlage)

KEINE Reservierung möglich - aber freie Platzwahl - bitte beachtet die Privatsphäre eures Nachbarn und anderen Gästen!

 

Anmeldung: erfolgt bitte in dem kleinen Blockhaus "Klönschnack" bzw. wenn dort keiner zu erreichen ist, im Ladengeschäft.

Check In: ab 08:30 Uhr 

Check Out: spätestens 18:00 Uhr

 

Preise:

Alle Preise gelten pro Übernachtung inkl. Strom, WLAN, Entsorgung von Fäkalien- & Grauwasser, Müllentsorgung, Toilettennutzung.

 

Wohnmobil / Caravan bis 6 Meter 22,00 € 
Wohnmobil / Caravan bis 8 Meter 27,50 €
Wohnmobil / Caravan bis 10 Meter 33,00 €
Wohnmobil / Caravan ab 10 Meter 65,00 €
   
Zelt 17,50 €
   
Pkw / Quad 5,00 €
Anhänger / Trailer 5,00 €


Nebenleistungen      

Dusche 3 Minuten 1,75 €
Waschmaschine / Trockner 5,00 €
50 Liter Trinkwasser 0,70 €

 

Alle vorgenannten Preise gelten ab 01.01.2024 bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste und verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. Änderungen ohne Vorabankündigung jederzeit möglich. Es gibt keinen Anspruch auf einen Stellplatz. Es gelten die Geschäftsbestimmungen und Hausordnung der Barther Yacht–Service GmbH. Irrtum vorbehalten.

Kur- und Tourismus-Abgabe der Stadt Barth

Gemäß kommunalem Meldegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Aussage der Amtsverwaltung der Stadt Bart sind alle ausländischen Gäste der Stadt Barth dazu verpflichet, eine entsprechende Gästekarte je einzelnen Tag (nicht pro Nacht) einzulösen. Kinder unter 18 Jahren sind hiervon befreit. Diese Information zur Kur- und Tourismus-Abgabe ist eine rechtlich unverbindliche Hilfeleistung. Änderungen ohne Vorabankündigung jederzeit möglich.

Ganzjährig pro Tag 1,70 €

Eine Jahreskarte ist für 51,00 € möglich.


Wir fordern Sie auf, diese selbstständig bei der Barther Touristeninformation im Vineta Bürgerhaus (Papenstrasse 8, Tel: +49 (0)38231-37400, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder an einem der aufgestellten Automaten in der Stadt Barth käuflich zu erwerben.

 

STELLPLATZORDNUNG:

Wohnmobil-Stellplatz-Ordnung 2024

Herzlich Willkommen auf dem Stellplatz VINETA CARAVANING

Wir sind bestrebt, Ihnen die Zeit, die Sie auf unseren Wohnmobil-Stellplätzen verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller Camper-Gäste und eines reibungslosen Aufenthaltes auf unserem Platz, bitten wir Sie, nachfolgende Regeln zu beachten:

  • Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte zuerst in der Rezeption im kleinen Blockhaus „Klönsnack“, alternativ im Ladengeschäft des Barther Yachtservices, Hafenstrasse 28, 18356 Barth Dies gilt auch für Besucher, egal ob Sie auf dem Camper-Stellplatz übernachten möchten oder nicht. Jugendliche haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
  • Das Aufstellen der Wohnmobile erfolgt auf der durch den Camper-Stellplatz-Betreiber zugewiesenen Stellfläche; ein Anspruch auf eine bestimmte Stellfläche besteht nicht. Die Nutzung von Campingeinrichtungen und -zubehör ist auf diese Stellfläche beschränkt. Sollte es an der zugewiesenen Stellfläche Behinderungen oder Beeinträchtigungen geben oder sollten diese nachträglich entstehen, bitten wir Sie, dies in der Rezeption sofort anzuzeigen. Nach Möglichkeit erfolgt bei anerkennenswerten Behinderungen oder Beeinträchtigungen die Zuweisung einer neuen Stellfläche, jedoch keine Entgeltermäßigung.
  • Die vorgeschriebenen Abstände von mindestens 3 m zum Nachbarplatz müssen eingehalten werden. In diesen Abstandsflächen dürfen keine Vorzelte (Zusatzzelte) o.a. aufgebaut werden. Das Aufbauen von Zelten jeglicher Art oder das Abstellen von Wohnwagen darf nur nach Absprache mit dem Platzwart und dessen ausdrücklicher Genehmigung erfolgen. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Camper-Stellplatzes ist umgehend Folge zu leisten.
  • Der Camper-Gast zahlt nach dem aktuellen gültigen Entgeltverzeichnis geltenden Benutzungsentgelte. Das aktuelle Entgeltverzeichnis liegt in der Rezeption und/oder im Internet unter barther-yacht-service.de zur Einsicht aus.
  • Gäste dürfen die Stromanschlüsse nur mit für den Außenbereich zugelassenen Geräten verwenden.
  • Es ist nicht gestattet, auf dem Camper-Stellplatz Gräben zu ziehen oder die Stellplätze einzufrieden. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Pflöcke, Schnüre u.ä. Campingzubehör gefährdet wird. Schlecht erkennbare Gefahrenquellen kennzeichnen Sie bitte durch gut sichtbare Markierungen.
  • Der Stellplatz steht dem Camper-Gast am Anreisetag je nach Verfügbarkeit am Anreisetag ab 08:00 Uhr zur Verfügung. Eine An-, oder Abreise ist nur im Rahmen der üblichen örtlich vergebenen Öffnungszeiten möglich. Diese können je nach Vor-, Haupt- oder Nebensaison variieren. Der jeweilige gemietete Stellplatz ist am Abreisetag bis 16 Uhr zu räumen.
  • Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Straßen im Schritttempo (max. 5 km/h) statthaft. Im Übrigen gilt die StVO. Besorgungs- oder Freizeitfahrten mit motorisierten Fahrzeugen jeglicher Art innerhalb des Camper-Stellplatzes, des angegliederten Yachthafens und sonstige Betriebsflächen im Eigentum der GTGV sind nicht gestattet.
  • Das Begehen und Befahren des gesamten Geländes des Camper-Stellplatzes, des angegliederten Yachthafens und sonstige Betriebsflächen im Eigentum der GTGV erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse das Befahren oder Begehen der Verkehrswege zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit eis- und schneefrei gehalten werden. Der Camper-Stellplatzbetreiber übernimmt keine Beräumungspflicht.
  • Die PLATZRUHE in der Zeit von 21:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot und das Tor des Camper-Stellplatzes ist geschlossen, der Camper-Stellplatzbetreiber kann den Platz sperren. Beim Betrieb von Radio, Fernseher, Lautsprecher u.ä. sowie bei Unterhaltungen und Gesprächen darf Zeltlautstärke nicht überschritten werden. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen. Wer gegen diese Bestimmungen in grober Weise verstößt muss mit einem sofortigen Platzverweis rechnen.
  • Auf Ordnung und Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, das Gelände sowie alle Einrichtungen und Anlagen schonend zu behandeln und sauber zu halten. Kinder bis zum Alter von 10 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitäranlagen nutzen. Es ist nicht gestattet, Zweige und Äste von den Hecken oder Bäumen zu reißen oder zu schneiden.
  • In den WC- und Duschkabinen der Sanitäranlagen ist Wäsche waschen sowie Geschirr spülen ausdrücklich untersagt Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Waschplätze, Waschmaschinen und Trockner. Das Waschen der Wohnmobile und /oder andere Gegenstände ist auf dem Camper-Stellplatz ausdrücklich nicht erlaubt.
  • Die Trink- und Abwasserstellen dürfen nur für die Entnahme von Trinkwasser und für die Entleerung von Abwasserbehältern benutzt werden. Küchen- und Speisereste dürfen nicht an den Wasserstellen, dem gesamten Gelände und/oder im Hafen entsorgt werden.
  • Die Entsorgung von Restmüll darf auf Grund der Geruchsbelästigungen und der Hygiene nur in verknoteten Müllsäcken in die dafür vorgesehenen Restmüllcontainer erfolgen. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container.
  • Bei dem Camper-Stellplatz handelt es sich um einen Camper-Stellplatz, der direkt in einem Yachthafen mit Anbindung an öffentlichen und privaten Gewässer liegt. Aus diesem Grund ist jeglicher Eingriff in die natürliche Beschaffenheit des Camper-Stellplatzes strengstens verboten. Es ist explizit und unter Androhung hoher Strafzahlungen verboten, Wässer oder Gelände zu verunreinigen und/oder Abwässer/Öle/Unrat/Müll unerlaubt zu entsorgen.
  • Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände verboten.
  • Das Baden im Hafenbereich ist ausdrücklich untersagt und STRENGSTENS VERBOTEN.
  • Grillen ist auf der eigenen Stellfläche sowie einem vom Camper-Stellplatzbetreiber zugewiesenen Platz unter Vorbehalt möglich. Ausschließlich das Betreiben eines Gas-, oder Elektro-Grills mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet und sind ständig zu beaufsichtigen. Einweggrills und/oder Holzkohlen oder andere offene Feuergrills sind auf dem Camper-Stellplatz unter hoher Strafandrohung ausdrücklich verboten. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Sollte es allerdings zu einer Gefährdung z.B. durch Wind, Trockenheit oder Ähnliches kommen, kann der Camper-Stellplatz ein Verbot aussprechen.
  • Eltern haben ihre Eigenen und/oder Gast-Kinder grundsätzlich zu beaufsichtigen und haften für alle Schäden, die von den Kindern verursacht werden.
  • Auf dem Camper-Stellplatz ist das Mitführen von Hunden nur an kurzer Leine gestattet und nur dann erlaubt, wenn vom Tier keine Gefahren oder nicht hinnehmbare Störungen ausgehen. Etwaige Hinterlassenschaften der Hunde sind umgehend zu beseitigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass nicht an Campingfahrzeuge oder andere Gegenstände Dritter uriniert wird. Der Hundebesitzer haftet für alle entstehende Schäden. Andere Tiere sind auf dem Camper-Stellplatz nur mit vorheriger Zustimmung vom Camper-Stellplatzbetreiber erlaubt.
  • Der Camper-Stellplatzbetreiber übt durch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie von beauftragten Personen das Hausrecht aus. Dies berechtigt dazu, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie bei grob oder beharrlich störendem Verhalten oder Verstoß gegen die Camper-Stellplatz-Ordnung des Platzes zu verweisen. Die betreffende Person hat den Camper-Stellplatz unverzüglich zu verlassen und darf diesen nur zum Abbau der eigenen Camper-Einrichtung im notwendigen Umfang nochmals betreten. Der Abbau hat unter Einhaltung der Camper-Stellplatzordnung unverzüglich zu erfolgen. Ein Camper-Stellplatzverweis gilt für die gesamte Saison, mindestens jedoch für die Dauer von 6 Monaten. Eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühren erfolgt nicht. Den Weisungen des gesamten Personals vom Camper-Stellplatz ist auf dem gesamten Camper-Stellplatz sowie des angegliederten Yachthafens und sonstige Betriebsflächen im Eigentum der GTGV Parkplatz, Müllentsorgungsplatz etc. Folge zu leisten.
  • Die durch den Camper angeschlossenen elektrischen Anlagen haben den gültigen. DINA/DE-Vorschriften zu entsprechen und sind vom Abnehmer auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Die erstmalige Prüfung hat unverzüglich nach dem Anschluss zu erfolgen. Dem Camper-Stellplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen.
  • Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Campern müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW - G 607 entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen. Dem Camper-Stellplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen. Der Camper haftet für die Schäden, die durch die ihm gehörenden Gasanlagen verursacht werden.
  • Dem Camper-Stellplatzbetreiber ist zur Tagzeit jederzeit Zugang zu den Strom- und Wasserzählern, sowie den Anschlüssen zur Kontrolle der Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen zu gewähren. Werden hierbei Verstöße oder gar Manipulation festgestellt, hat der Camper eine sofort fällige Vertragsstrafe von 250,00 € für jeden Einzelfall zu entrichten. Der Camper kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, der Camper-Stellplatzbetreiber kann einen höheren Schaden geltend machen. Das Recht des Camper-Stellplatzbetreibers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • Die Ausübung eines Gewerbes auf oder vom Camper-Stellplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den Camper-Stellplatzbetreiber.
  • Foto- und/oder Videoaufnahmen: Aufgrund der allgemeinen Sichervorgaben (zum Schutz des Eigentumes, Wahrung des Hausrechts, Verhinderung von sonstigen Straftaten, Aufklärung von Schäden/Unfällen, Vermeidung von Diebstählen, Belästigung oder Vandalismus-Schäden §4 BDSG n.F. sowie Art. 6 Abs. 1 lit. II DSGVO) für den Betrieb unserer Werft und Yachthafens werden und/oder könnten auf Teilen und/ oder dem kompletten Betriebsgelände der GTGV, zu dem auch der Camper-Stellplatz gehört, permanente Foto-und Filmaufnahmen durchgeführt und zwischengespeichert. Dadurch kann es vorkommen, dass auch die Persönlichkeitsrechte des Camper-Gastes evtl. beeinträchtigt bzw. verletzt werden könnten. Der Camper-Gast verzichtet jedoch mit dem Abschluss des Camper-Stellplatzvertrages auf seine individuellen Rechte, bzw. stimmt der Nutzung und zeitweisen Speicherung der Daten explizit zu. Entsprechende Schilder zur Videoüberwachung sind gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gelände an wichtigen Standorten ausgehängt.
  • Der Stell-Zeltplatz ist vom Gast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.
  • Der Camper-Stellplatz-Anbieter Barther Yacht Service GmbH, Hafenstrasse 28, 18356 Barth als bevollmächtigter Vertreter des Grundstückeigentümers und Camper-Stellplatz-Betreibers der Gondwana Trade Grundstück- und Verwaltung GmbH & Co. KG (GTGV), An der Lohe 1, 22962 Siek ist der Camper-Stellplatzbetreiber im Sinne der Camper-Stellplatzordnung.
  • Diese Camper-Stellplatzordnung gilt von dem Tage der Ausfertigung an bis auf weiteres. Änderungen ohne Vorankündigungen jederzeit möglich. Sie gilt für das gesamte vom Camper-Stellplatzbetreiber bewirtschaftete Campinggelände, des angegliederten Yachthafens und sonstige Betriebsflächen im Eigentum der GTGV einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude und Einrichtungen.

Unser gesamtes Team des VINETA-CARAVANING wünscht Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.

Barth, April 2024

Barther Yacht-Service GmbH
Hafenstraße 28
18356 Barth

Tel.    038231 - 27 40
Fax:    038231 - 27 45
email:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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